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Mit Sicherheitstechnik nicht herumwursteln... PDF Drucken E-Mail
 

 

Mit Sicherheitstechnik nicht herumwursteln – ein rostiger Nagel tut es nicht mehr !  

Kriminalberatung.de klärt auf 

 

Groß ist die Zahl der Straftäter und groß ist die Zahl so genannter Sicherheitsfirmen.

Aber genauso groß ist die ( gewollte ? ) Verwirrung durch schlecht recherchierte Berichterstattung oder einfach falsche Darstellung der Risiken rein zum Zwecke der Erhöhung der Einschaltquoten oder der verkauften Druckwerke.

 

In den vielen Jahren der Kriminalpolizeilichen Beratung ist zunehmends eine realitäts- und entwicklungsfremde Wahrnehmung der Sicherheitssituation festzustellen.

Die Polizei ist gut ausgebildet und sehr bemüht und die Techniken der anspruchsvollen Spurensicherung, vornehmlich der Sicherung daktyloskopischer Spuren und des DNA-Materials, reichen aber alleine zur Kriminalitätsdämpfung nicht aus.

Ein Leben ohne Bedrohung durch Kriminalität und Gewalt ist wohl wünschenswert aber nicht aktueller Stand der Realität.

 

Ein Straftäter macht was er kann, die Polizei macht was sie darf. 

 

Das sind zwei völlig unterschiedliche Situationen. Und hier ist der Bürger selber auch gefordert.

Angesichts der Gefährdung unserer Gesellschaft durch grenzüberschreitend organisierte Banden sowie Wirtschaftsspionage muss Sicherheitstechnik in Unternehmen thematisiert werden und hat eigene Tagesordnungspunkte verdient.

 

Fakt ist: Sicherheitstechnik sollte nicht auf Hausmeisterebene geplant werden, sondern ist Chefsache. Damit soll nicht der Beruf des Hausmeisters herunterqualifiziert werden. Es gibt aber unterschiedliche Wahrnehmungsebenen.

Da Sicherheitstechnik  nun mal ein Kostenfaktor in jeder BWA ist, gehört die Entscheidungsebene in die Chefetage .

Die Entscheidung zur Gebäude- und Personalsicherheit soll  nicht nur kostenverträglich sein, sondern sie soll zukunftsträchtig, optisch verträglich und vor allem verlässlich sein. Das bedingt aber eine genaue Kenntnis des Täterverhaltens und einzelner Täterbiographien.

 

Straftäter arbeiten heute mit modernsten Öffnungs- und Überwindungsmethoden, die auch den Sicherheitsbehörden nicht immer gleich bekannt sind. Man soll auch nicht so tun, als wisse man alles und hätte auf alles und jedes immer die passende Antwort. Dem Kunden (Ratsuchenden) muss mehr geboten werden, als das reine Produkt. Er muss nach dem Beratungsgespräch überzeugt sein von seiner Entscheidung. Und er sollte dies in Übereinstimmung versicherungsrechtlicher Forderungen tun. Dies erfordert neben der Kenntnis des Täterverhaltens auch die Kenntnis aller modernen Sicherheitstechniken aus dem schier unübersichtlichen Bereichen der Mechanik, der Elektronik und dem wachsenden Markt der Videoüberwachung.

Ein Sicherheitskonzept muss im Alltag seine Praxistauglichkeit beweisen.

 

Wer sich mit Videoüberwachung einen Sicherheitsservice kaufen will ist gut beraten, sich vorher Rechtssicherheit zu verschaffen. Mit Video können nicht nur Kunden, sondern auch Mitarbeiter-/innen und deren Verhalten unbemerkt überwacht werden. Dies alles kann durchaus zulässig sein, bewegt sich aber in einem verschärften rechtlichen Rahmen. Und den gilt es zu kennen. Ansonsten läuft man nicht nur Gefahr, daß das erzeugte Videomaterial als Beweismittel nicht zugelassen wird, man setzt sich evtl. auch selber einer strafrechtlicher Verfolgung wegen des Verstoßes gegen Persönlichkeitsrechte, gegen Datenschutzgesetze, gegen das Grundgesetz und dem Arbeitsrecht aus.

Das gilt für öffentliche Verwaltungen (Bsp. Schulen) genau so wie für Gewerbetreibende und Privatpersonen.

Nur in England ist das anders. England ist derzeit der Weltmeister in Sachen flächendeckender Videoüberwachung. Dies liegt offenbar nicht am höheren Sicherheitsbedürfnis sondern daran, daß England weitestgehend auf eine rechtliche Einschränkung verzichtet. So gibt es keine gesetzlichen Bestimmungen über Videoaufnahmen im öffentlichen Raum und keine einklagbaren Normen. Ob das gut oder schlecht ist soll des Lesers Entscheidung sein.

Es wundert einen schon mal wenn auf den Freiflächen so mancher Gewerbetreibenden Sachwerte von mehreren Hunderttausend Euro völlig ungeschützt herumstehen und wenn von „Billiganbieter“ Wohnraumfenster und Zugangstüren für teilweise unter 100,-- Euro verkauft werden. Solche Fenster und Türen halten vielleicht für einige Zeit Regen und Wind ab, aber keinen Straftäter.

Qualität des Materials und der Handwerkerleistung kann man eben nur bis zu einem bestimmten Preis günstig anbieten, darunter geht nichts mehr. Was man zunächst vermeintlich billig einkauft, kann einem später sehr teuer werden.

 

Deswegen unser Rat: hinterfragen Sie sehr genau, wenn Sie Wohnungen, Häuser, Fenster oder Türen „billig“ angeboten bekommen und verzichten Sie möglichst auf überregionale Billiganbieter.

     

 

 
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