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Vorsicht auf Reisen – Langfinger machen niemals Urlaub

Jedes Jahr werden viele Urlauber Opfer von Dieben und Räubern.

In Urlaubsdomizilen und in den verschiedenen Verkehrsmitteln, die auf dem Weg in den Ferienort benutzt werden, herrscht oft eine gewisse Lockerheit.

Diese Urlaubsstimmung nutzen Diebe, Räuber und Betrüger nicht selten für Ihre Zwecke aus. Dabei treten sie entweder als spezialisierte Einzeltäter oder als organisierte Gruppen auf.

Der beste Schutz: erhöhte Wachsamkeit und wenig Alkohol

Allgemeine Tipps – Vorsicht auf Reisen

1. Tragen Sie auf der Fahrt in den Urlaubsort Ihre Zahlungsmittel und Ausweise direkt am Körper. Das gilt auch auf Bahnhöfen und Flugplätzen.

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2. Lassen Sie die Wertsachen nie unbeaufsichtigt im Fahrzeug zurück; auch nicht wenn es abgeschlossen ist.

3. Reduzieren Sie mitgeführtes Bargeld auf ein notwendiges Minimum und behalten Sie in jedem Fall Ihre Kreditkarte im Auge.

4. Tauschen Sie Fremdwährungen nur in Geldinstituten oder anerkannten Wechselstuben.

5. Vorsicht im Gedränge vor Touristenattraktionen.

6. Schließen Sie nicht voreilig Bekanntschaften und Vertrautheiten; vor allen Dingen nicht bei erhöhtem Alkoholkonsum.

7. Falls Sie doch Opfer eines Raubes werden sollten, provozieren Sie nie den Täter.

8. Seien Sie mißtrauisch, wenn Sie unterwegs auf einen Schaden an Ihrem Fahrzeug aufmerksam gemacht werden und fahren Sie nur beleuchtete und gut besuchte Parkplätze/Rastplätze an.

9. Campingwagen gehören nur auf offizielle Campingplätze. Wildes campen mag zwar cool sein; das Risiko aber tragen Sie alleine.

10. Verwenden Sie im Wohnwagen sogenannte GS-geprüfte Gasmelder, die frühzeitig vor einer gefährlichen Gaskonzentration warnen. Solche Geräte kosten nicht viel mehr als 40,– bis 50,- €uro, können aber bereits vor Eintritt eines Schadens warnen.

11. Seien Sie bei sogenanntem Thimsharing äußerst vorsichtig. Neben seriösen Angeboten tummeln sich gerade in Urlaubsorten auch Betrüger, die Gesetzeslücken nutzen um auf illegale Weise sehr viel Geld an Ihnen zu verdienen.

Wenn Sie diese Ratschläge bedenken, so wird Ihr Traumurlaub kein Alptraum.

Sollten Sie dennoch im Ausland Opfer einer Straftat werden, informieren Sie so schnell wie möglich die örtliche Polizei und ggf. die Deutsche Botschaft oder ein Konsulat. Wenn Sie damit überfordert sind, rufen Sie aus dem Ausland Ihre Heimat-Polizeidienststelle an und fragen dort um Rat. Irgendwie wird Ihnen dann schon weitergeholfen.

Was mache ich bei einem Unfall?

1. Auf jeden Fall Ruhe bewahren.

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2. Anhalten, Warnblinker einschalten, Warndreieck aufstellen.

3. Erste Hilfe leisten und Polizei rufen.

4. Streiten Sie vor allen Dingen nicht im Ausland mit der Polizei über die Schuld- oder Verursacherfrage herum. Akzeptieren Sie zunächst die Anweisungen der Ordnungshüter und notieren Sie sich, wenn möglich, Anschriften von Zeugen.

5. Ganz wichtig ist das Sichern von Beweisen und das Fertigen einer Unfallskizze und Foto- und Filmaufnahmen (Handy, Fotoapparat, Filmkamera).

6. Aus dem Ausland erreichen Sie den ADAC unter der Tel-Nr.: (Vorwahl für Deutschland/89/222222 (Besp.: 0049 89 222222

Siehe auch www.adac.de

Bei einem Stau oder Unfall im Tunnel

Folgendes beachten:

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1. Schnell Warnblinkanlage einschalten und auf Durchsagen achten. Auf keinen Fall rückwärts fahren oder gar wenden. Motor abstellen und wenn nötig, Erste Hilfe leisten.

2. Gefahrenstelle absichern.

3. Bei einem Tunnel-/Fahrzeugbrand Feueralarm auslösen (Hinweisschilder im Tunnel) und wenn der Brand nicht mehr zu löschen ist, schnellstens Fahrzeug und Tunnel verlassen; evtl. über ausgeschilderte Notausgänge (in der Regel grüne Hinweisschilder).

Wichtige Telefonnummern

1. Ec-Karten/Bankkarten: 01805/021021

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2- American Express: 069/97971000 Eurocard / Mastercard: 069/79331910

3. VISA: 0800/8149100

4- Zentraler Sperrnotruf für alle Karten: 116 116

4. Auswärtiges Amt: 01888 / 1744444 – Internet: www.auswaertiges-amt.de

Alter Führerschein im Ausland ?

Unsere grauen und/oder rosafarbenen Führerscheine sind gemäß der EU-Führerscheinrichtlinie 91/439/EWG in a l l e n Mitgliedsstaaten der EU gültig. Auch in den neuen Ländern Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Zypern. Und dennoch droht Ungemach, wenn der „alte“ Führerschein bei Polizeikontrollen in diesen Ländern vorgezeigt wird. So mancher ausländische Polizist beanstandet diese Führerscheine und verhänget Bußgelder. Zu Unrecht!

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Denn nach der o.a. EU-Richtlinie haben sich a l l e Mitgliedsstatten verpflichtet, die von ihnen ausgestellten Führerscheine gegenseitig anzuerkennen. Aber was nutzt das dem Reisenden? Zunächst wohl nichts und er wird um das Zahlen eines Bußgeldes nicht herumkommen. Dass er dann später von Deutschland aus mit Hilfe eines Rechtsanwaltes den Bußgeldbescheid anfechten kann, scheint höchst theoretisches Recht zu sein

Deswegen:

Reisenden, die häufig im Ausland unterwegs sind wird dringend empfohlen, ihren alten Führerschein gegen den neuen aktuellen EU-Führerschein umzutauschen. Dieser hat das bekannte Format einer Scheckkarte und kostet wenig mehr als 20,– €uro.

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