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Sind Fake-Kameras rechtswidrig?

Edimax ÜberwachungskamerasDas eigene Grundstück zu überwachen, ist rechtlich kein Problem. Allerdings schrecken immer mehr Menschen vor dem Kauf einer echten Überwachungskamera zurück, da sie schlichtweg zu teuer sind. Viele Menschen entscheiden sich deswegen für eine Kamera-Attrappe, die Einbrecher abschrecken soll. Doch wie sieht es rechtlich mit einer Fake-Kamera aus? Immer wieder hört man, dass viele Menschen sich überwacht fühlen und wenn der Nachbar nun auch noch eine Kamera aufstellt, ist die totale Überwachung nicht mehr weit. Doch da eine Fake-Kamera nicht wirklich aufzeichnet und nur zur Abschreckung dient, kann sie doch ohne Bedenken benutzt werden, oder? Tatsächlich müssen bei einer Fake-Kamera genau die gleichen rechtlichen Aspekte beachtet werden wie bei einer echten Überwachungskamera. Wieso das so ist und worauf Sie bei der Anschaffung einer Fake-Kamera achten müssen, verraten wir Ihnen heute.

Was ist eine Fake-Kamera?

Sind Fake-Kameras rechtswidrig?Eine Fake-Kamera ist eine Kamera-Attrappe, die einer echten Überwachungskamera verblüffend ähnlich sieht. Sie wird fast genauso oft aufgehangen wie eine richtige Überwachungskamera, da sie kostengünstiger ist. Da richtige Alarmanlagen oder auch schwenkbare Überwachungskameras recht teuer sind, wird oft zur Kamera-Attrappe gegriffen. Die Fake-Kamera sieht dabei fast genauso aus wie eine echte Kamera, weswegen sie gerne benutzt wird.

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Wichtig hierbei ist, dass die Dummy Kameras nicht billig aussieht, sonst kann sie von einem erfahrenen Einbrecher schnell überführt werden. Manche Kameras blinken, als würden sie aufnehmen, andere lassen sich schwenken und wieder andere haben einen Bewegungsmelder, der genauso abschreckend wirkt wie die Kamera selbst.

Wenn Sie die Kamera gut sichtbar installieren, wird sich so schnell kein Einbrecher mehr auf Ihr Grundstück wagen, allerdings sollten Sie beim Kauf und bei der Installation einiges beachten.

Worauf muss man beim Kauf einer Kamera-Attrappe achten?

Wenn Sie sich zum ersten Mal mit dem Thema Fake-Kamera auseinandersetzen, wollen wir Ihnen kurz ans Herz legen, was wichtig ist. Da Sie sich für eine Fake-Kamera und nicht für eine echte Überwachungskamera entschieden haben, wollen Sie wahrscheinlich das Gefühl von Sicherheit haben, dafür aber nicht viel Geld ausgeben. Vielleicht wurde in Ihrer Straße schon eingebrochen oder Sie haben allgemein Angst davor, das eingebrochen werden könnte. Hier hilft eine Fake-Kamera gut zur Abschreckung.

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Doch worauf muss man beim Kauf achten? Fake-Kamera ist schließlich nicht gleich Fake-Kamera. Es gibt gute Attrappen und solche, denen man sofort anmerkt, dass sie nicht echt sind. In der nachfolgenden Tabelle haben wir Ihnen aufgelistet, was eine gute Kamera-Attrappe ausmacht, damit Sie Ihr Grundstück sicher schützen können.

Option Erklärung
Gehäuse Das Gehäuse der Kamera sollte nicht in billigem Plastik daherkommen und optisch etwas hermachen. Hochwertige Kamera-Attrappen werden weniger selten enttarnt. So lohnt es sich in Edelstahl zu investieren, da das Material hochwertig aussieht und darüber hinaus auch nicht rostet und somit Ihre Hauswand nicht beschädigen kann.
Kabel richtig “verlegen” Es wirkt sehr unrealistisch, wenn die Kamera ohne Kabel verlegt wird. Denken Sie also daran, sie echt aussehen zu lassen, indem Sie Kabel in Ihr Haus führen lassen.
Wasserschutz für die Linse Viele echte Überwachungskameras haben einen Wasserschutz für die Linse, damit diese optimal agieren und aufzeichnen kann. Es wirkt echter, wenn Sie darauf setzen.
Mit LED Licht Einige Kamera-Attrappen besitzen ein LED Licht, das blinkt oder durchgängig leuchtet, wenn es “aufzeichnet”. Das wirkt oft sehr abschreckend auf Einbrecher.
Schwenkbarer Arm Auch gibt es schwenkbare Kameras, die per Fernsteuerung gedreht werden können, was die Echtheit noch einmal zusätzlich unterstützt.

Tipp: Wie Sie sehen, gibt es viele Optionen, um die Fake-Kamera echter wirken zu lassen. Besonders das LED Licht und der schwenkbare Arm wirken beeindruckend, da wohl keiner auf die Idee kommen würde, eine nicht echte Überwachungskamera mit diesen Effekten auszustatten.

Sind Fake-Kameras rechtswidrig?

Diese Frage stellen sich viele Käufer, die ihre Fake-Kamera auf ihrem Grundstück installiert haben. Tatsächlich gelten für Kamera-Attrappen die gleichen Rechte wie für echte Überwachungskameras.

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Erst vor Kurzem hat das Landgericht Essen in einem Urteil vom 30.01.2019 entschieden, dass selbst Fake-Kameras den Anforderungen der DSGV unterliegen und damit rechtswidrig sein können. Rechtswidrig sind sie aber nur, wenn sie falsch angebracht wurden.

Eine Kamera, dabei ist es egal, ob es sich um eine echte Kamera oder eine Attrappe handelt, ist immer dann falsch angebracht, wenn sich jemand in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt fühlt. So sorgte etwa eine Kamera-Attrappe in einem Mietshaus für Unmut, da der Kläger sich davon gestört fühlte. Obwohl die Kamera nicht aufzeichnete, entstand ein Überwachungsdruck, der dem Kläger unzumutbar war. Durch das Blinken der Kamera fühlte sich der Kläger dauerhaft beobachtet und konnte eine Aufzeichnung nicht ausschließen.

Generell muss bei der Installation einer Kamera berücksichtigt werden, ob das berechtigte Interesse gewahrt ist und ob eine Überwachung, auch Fake-Überwachung, mit Kamera überhaupt nötig ist. Berechtigt ist das Aufstellen einer Kamera und Fake-Kamera, wenn es in der Vergangenheit zu Einbrüchen kam.

In Mietshäusern muss bei einer echten Überwachungskamera die Erlaubnis aller Mieter eingeholt werden: Über eine Fake-Kamera hingegen muss nur informiert werden. Außerdem muss eine Beschilderung erfolgen, die auf die Kamera hinweist, auch wenn es sich dabei nur um eine Fake-Kamera handelt.

Vor- und Nachteile von Dummy Kameras

  • das eigene Grundstück kann damit “beobachtet” werden
  • schreckt Einbrecher ab
  • günstiger als echte Überwachungskamera
  • leicht zu montieren
  • braucht keinen Strom und muss nicht verkabelt werden
  • sieht täuschend echt aus
  • darf weder auf den Gehweg noch auf das Nachbargrundstück gerichtet sein

Worauf muss man bei der Montage einer Fake-Kamera achten?

Sie dürfen sich eine Fake-Kamera anschaffen, wenn Sie damit nur Ihr Grundstück beobachten. Genau wie bei einer normalen Überwachungskamera gilt hier auch, dass nur das eigene Grundstück, aber nicht das Grundstück des Nachbarn, der Eingangsbereich der Nachbarn in einem Mietshaus oder auch öffentliche Wege gefilmt werden dürfen. Damit schneidet man das Recht auf Privatsphäre Dritter ein.

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Einige Gerichte behaupten, dass damit der Eindruck entsteht, dass Passanten wirklich überwacht werden, auch wenn sie tatsächlich nicht überwacht werden und es sich um eine Fake-Kamera handelt. Fakt ist aber, das es nicht zulässig ist, etwas anderes zu filmen, als das eigene Grundstück.

Achtung! Wenn Sie eine Kamera-Attrappe montieren möchten, achten Sie darauf, dass die Fake-Kamera auf Ihr Haus, Ihren Eingangsbereich oder auch Ihre Tür gerichtet ist. Keinesfalls sollte sie in Richtung des Garten des Nachbars, auf die Nachbartür oder gar auf den Gehweg zielen.

Im Mietshaus muss, wie oben schon erwähnt, die Erlaubnis aller Mieter eingeholt werden. Zudem muss über eine Fake-Kamera informiert werden, damit sich niemand beobachtet fühlt.

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