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Reservierungsgebühr für Immobilien – an der Grenze zur Legalität oder illegal?

Reservierungsgebühr ImmobilienDer Immobilienmarkt boomt und es gibt sicherlich keinen Mangel an Interessenten für Neu- oder Altbauten – für Häuser wie für Wohnungen. Trotzdem oder gerade weil viele Menschen dringend Wohnraum suchen, greifen einige Makler zu fragwürdigen Mitteln, um ihren Profit zu steigern. Der Trick: Zuzüglich zu den Maklergebühren werden Wohnungssuchende durch sogenannte Reservierungsgebühren zur Kasse gebeten. In ihrer Verzweiflung lassen sich viele Interessenten auf derartige Zusatzklauseln ein und nehmen das Risiko in Kauf, vier- oder sogar fünfstellige Beträge zu verlieren. In vielen Fällen ist diese Vorgehensweise aber unzulässig.

Kommt der Vertrag zustande, zieht der Makler die Gebühr von seiner Provision ab. Springt der Interessent jedoch ab, behält der Makler die Gebühr ein. Der Makler profitiert aber auch darüber hinaus. Denn er die Reservierung bietet dem Käufer keinen Schutz, der Makler kann ihn aber unter Druck setzen und bei besseren Angeboten sogar von der Vereinbarung zurücktreten.

Reservierungen nutzen in erster Linie dem Verkäufer

Obwohl viele Kaufinteressenten davon ausgehen, dass die Reservierungsgebühr in ihrem Interesse liegt, ist genau das Gegenteil der Fall: Ohne notarielle Beurkundung ist eine Reservierung der Immobilie meist nicht wirksam und der Verkäufer somit nicht an die Vereinbarung gebunden. Erhält der Verkäufer also ein lukratives Angebot von einem weiteren Interessenten, muss er sich nicht an die Vereinbarung mit dem ursprünglichen Kaufinteressenten halten. Er kann also dem Höchstbietenden den Zuschlag geben und die Reservierung aufheben. Gegen solche Praktiken kann man zwar rechtlich vorgehen, doch wer eine Immobilie kaufen möchte, ist nicht daran interessiert, Zeit und Geld für Gerichtsverhandlungen, die sich in die Länge ziehen können, zu investieren.

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Glücklicherweise liegt bereits ein Urteil gegen hohe Reservierungsgebühren vor: Die Berliner Verbraucherzentrale war in einem solchen Fall mit einer Klage vor dem Landgericht erfolgreich. Dieses kam zu der Einschätzung, dass ein Makler sich durch Reservierungsgebühren eine zusätzliche Vergütung sichere – unabhängig vom Vermittlungserfolg und ohne echte Gegenleistung. Nur wenn dem Verkäufer oder Makler durch die Reservierung nachweislich ein Aufwand entstanden ist, darf eine Entschädigung für die Reservierung einbehalten werden.

Denn mithilfe der Reservierungsgebühr üben die Verkäufer einen mittelbaren Zwang auf die Interessenten aus. In jedem Fall ist eine Beurkundung vorgeschrieben, wenn die vereinbarte Reservierungsgebühr oder Vertragsstrafe oberhalb von 10 bis 15 Prozent der Maklerprovision liegt. Die Höchstgrenze der Maklerprovision ist je nach Bundesland unterschiedlich geregelt und liegt bei maximal 7,14 % des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer. Unabhängig von der Höhe einer Reservierungsgebühr sind auch serienmäßig verfasste Verträge unzulässig. Je nach Bundesland können einzelvertragliche Regelungen anerkannt werden – wie beispielsweise in Berlin.

Ein Lichtblick: Unerfahrene Verkäufer sind beim Anbieten ihrer Immobilie nicht unbedingt auf die Hilfe eines Maklers angewiesen; zumal die Maklergebühren nach einer Gesetzesänderung ab dem 23.12.2020 in jedem Bundesland nicht nur vom Käufer, sondern neu auch vom Verkäufer jeweils zur Hälfte zu tragen sind und damit eine zusätzliche finanzielle Belastung beim Verkauf darstellen würden. Als kostengünstige Alternative bieten sich im Markt etablierte Immobilien-Plattformen wie immowelt.de an, die Millionen von Kaufinteressenten auch überregional und im Ausland erreichen. Eine professionelle und kostengünstige Immobilien-Anzeige online zu schalten, gelingt somit schnell und mühelos.

Fazit

Potenzielle Käufer und Verkäufer sind gut beraten, die Geschäftsgebaren von Maklern zu prüfen und zu vergleichen. Sie müssen nicht alles akzeptieren und sich schon gar nicht unter Druck setzen lassen. Was marktüblich erscheint, muss nicht legal sein. Je mehr Fälle zur Anzeige gebracht werden, desto mehr wird die Öffentlichkeit sensibilisiert. Die schwarzen Schafe der Branche sollten keine Vorreiterrolle übernehmen und das Immobiliengeschäft insgesamt in Verruf bringen. Seriöse Verkäufer sind dank der Digitalisierung unabhängig und finden zahlreiche Kanäle, um mit Interessenten in Kontakt zu treten.

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