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Kameraüberwachung nach DSGVO

upCam ÜberwachungskamerasMit der Einführung der DSGVO hat der Datenschutz noch einmal eine ganz andere Qualität erhalten. Inzwischen kann es zu einem echten Problem werden, wenn die Daten von Menschen falsch gespeichert werden. Auch eine fehlende Aufklärung ist ein Punkt, der hohe Bußgelder nach sich zieht. Daher ist es wichtig, hier auf die rechtliche Grundlage zu achten. Gerade in Bezug auf die Kameraüberwachung nach DSGVO kommt oft noch Unsicherheit auf. Ein Blick in die Gesetzestexte kann daher hilfreich sein.

Die Informationspflicht als wichtiger Faktor bei der Kameraüberwachung nach DSGVO

Kameraüberwachung nach DSGVOGerade in öffentlichen Bereichen spielt die Videoüberwachung heute eine besonders wichtige Rolle. Videosysteme sind fast schon nicht mehr wegzudenken, doch im Rahmen der DSGVO hat sich viel getan, was den Datenschutz angeht. Tatsächlich finden sich hier keine genauen Angaben rund um die Videoüberwachung selbst.

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Allerdings werden Unternehmen dazu aufgefordert, transparent mit der Videoüberwachung umzugehen. Es liegt eine Informationspflicht vor, der nachgekommen werden muss. Dabei muss mit Piktogrammen darauf verwiesen werden, dass eine Aufnahme erfolgt. Zudem ist es notwendig die Personen auf die Daten des Datenschutzbeauftragten hinzuweisen und zu vermerken, welche Verarbeitungszwecke vorliegen. Auch die Speicherdauer der Videodaten muss einsehbar sein.

Wichtig: In öffentlichen Bereichen sind die Erfassung sowie die Speicherung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten nur dann erlaubt, wenn sie der Erfahrung von berechtigten Interessen der Person oder der Institution dienen, die hinter der Videoüberwachung steht.

Wie sieht es mit der Speicherung der Videodaten aus?

Mit der Kamera Sequenzen aufzunehmen ist die eine Seite. Doch wie sieht es eigentlich mit der Speicherung der hier erhaltenen Daten aus, wenn es nach der DSGVO geht? Die Videoüberwachung kann auf unterschiedliche Weise erfolgen. Besonders häufig greifen Menschen auf die Verwendung von eines klassischen Kamerabildes zurück. Hier wird auch von einer Echtzeit-Überwachung gesprochen, wenn die Bilder an einem anderen Ort direkt geprüft werden. Es kann daher auf eine Aufzeichnung verzichtet werden. Wenn eine Speicherung jedoch durchgeführt werden soll, sind drei wichtige Punkte nach DSGVO zu beachten:

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Bezeichnung Beschreibung
Die Speicherung an sich Wenn die Speicherung von Videodaten wirklich notwendig ist, dann ist sie auch zulässig. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Interessen der aufgenommenen Personen nicht überwiegen.
Die Dauer der Speicherung Hier muss das Löschungsgebot beachtet werden. Dies bedeutet, dass die Videodaten ab dem Zeitpunkt zu löschen sind, ab dem sie nicht mehr benötigt werden. Auch dann, wenn die schutzwürdigen Interessen der hier sichtbaren Personen zu berücksichtigen sind, muss eine Löschung erfolgen.
Der Einsatz für andere Zwecke Nach DSGVO ist es nicht gestattet, die vorhandenen Daten für andere Zwecke zu verwenden. Es gibt hier jedoch Ausnahmen. Sollte es zu einer Gefährdung der staatlichen oder der öffentlichen Sicherheit kommen und kann das Material dabei helfen, Straftaten aufzuklären, ist auch der Einsatz für andere Zwecke möglich.

Was kann bei einem Verstoß gegen die DSGVO passieren?

Auch wenn Sie sich viele Gedanken darüber machen, alles korrekt zu berücksichtigen und sich an die Vorgaben der DSGVO zu halten, kann ein Verstoß immer passieren. Hier sollten Sie wissen, dass Ihnen empfindliche Strafen drohen. Generell ist es daher empfehlenswert, dass Sie sich umfassend mit der DSGVO beschäftigen und hier auch einen Berater in Anspruch nehmen. Die Auflagen und auch Einschränkungen, die durch die Datenschutzbestimmungen gegeben werden, sind in ihren Details nicht zu unterschätzen. Hohe Bußgelder bei Verstößen sind keine Seltenheit. Hier hilft es auch nicht, wenn Sie nicht wussten, dass Sie einen Verstoß begehen.

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Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die private Videoüberwachung nach DSGVO

Doch nicht nur in öffentlichen Bereichen ist Videoüberwachung häufig ein Thema. Auch in privaten Bereichen greifen Menschen gerne auf die Überwachung per Kamera zurück, um ihr Eigentum zu schützen. In diesem Fall gibt es einige Fragen, die besonders häufig aufkommen:

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Ist es möglich am privaten Haus eine Kamera anzubringen?

Auch nach DSGVO ist es möglich, das persönliche Haus oder Grundstück durch Videoüberwachung zu schützen. Dabei ist es nicht relevant, ob die Überwachungskamera vorsorglich angebracht wird oder um Material nach wiederholten Angriffen, beispielsweise durch Sprayer, zu sammeln. Es gibt spezielle Kameras für den Innen- und Außenbereich, die hier verwendet werden können.

Wichtig: Die Nutzung von Attrappen ist ebenfalls möglich, allerdings ist auch bei diesen zu beachten, dass sie nicht auf Nachbargrundstücke oder auf öffentliche Bereiche gerichtet sein dürfen.

Sind auch schwenkbare Varianten erlaubt?

Immer wieder kommt Unsicherheit darüber auf, ob es erlaubt ist, Kameras zu installieren, die schwenkbar sind. Dies ist durchaus möglich, kann aber zu Problemen führen. Probleme entstehen beispielsweise dann, wenn die Nachbarn davon ausgehen müssen, dass sie durch die schwenkbare Kamera gefilmt werden. Hier ist es besser, wenn Sie sich für eine fest installierte Variante entscheiden.

Was ist bei der Videoüberwachung im privaten Bereich zu beachten?

Grundsätzlich zu beachten ist, dass Sie nur Ihre eigenen Bereiche filmen dürfen. Das heißt, sobald Teile von Grundstücken der Nachbarn oder auch von öffentlichen Bereichen aufgenommen werden, verstoßen Sie gegen die Richtlinien nach der DSGVO. Dies gilt übrigens auch dann, wenn Sie mit den Nachbarn gemeinsame Wege nutzen.

Hier ist zu wissen, dass es das Recht auf die informationelle Selbstbestimmung gibt. Das heißt, jeder Mensch hat das Recht, selbst entscheiden zu können, wie und wo er Dinge offenbart, die nur ihn persönlich betreffen. Hier gilt auch das Recht am eigenen Bild. Dies hat sich auch mit der DSGVO nicht geändert. Bereits dann, wenn eine Person ohne ihr Wissen gefilmt wird, ist das Recht am eigenen Bild verletzt.

Ab wann besteht ein berechtigtes Interesse an einer Videoüberwachung?

Immer wieder wird gesetzlich formuliert, dass die Überwachung von Personen nur dann erlaubt ist, wenn ein wichtiges Interesse der Person vorliegt, die für die Aufstellung der Kamera zuständig ist. Dies ist im privaten Bereich beispielsweise der Fall, wenn bei Ihnen bereits eingebrochen oder Ihr Gebäude mehrfach beschädigt wurde. Richtet sich die Kamera nur auf Ihren privaten Bereich, ist die Verwendung deutlich eher erlaubt, als beim Filmen von öffentlichen Wegen.

Gibt es Vorgaben zum Löschen der Videoaufnahmen?

Nach der DSGVO dürfen Videoaufnahmen aus dem öffentlichen Bereich nur so lange verwendet werden, bis der Nutzen erfüllt ist. Dies ist im privaten Bereich anders. Es gibt keine Vorgaben dazu, bis wann Sie die Aufnahmen wieder löschen müssen, wenn diese nur auf Ihrem eigenen Grundstück gemacht wurden. Aber: Haben Sie beispielsweise einen Einbrecher gefilmt, dürfen Sie das Video nicht einfach veröffentlichen. Sie können es jedoch an die Polizei weitergeben.

Muss es im privaten Bereich einen Hinweis auf die Videoüberwachung geben?

Auch wenn es keine gesetzlichen Vorgaben dazu gibt, sollten Sie mit einem Hinweisschild darüber informieren, dass eine Videoüberwachung durchgeführt wird.

Wichtig: Wenn Sie in der Wohnung eine Kamera aufstellen, müssen die Menschen, die sich in diesem Bereich bewegen, darüber informiert werden. Dies gilt auch für Reinigungspersonal oder den Babysitter.

Die Vor- und Nachteile der Videoüberwachung nach DSGVO

Grundsätzlich ist die Videoüberwachung in vielen Bereichen nicht wegzudenken. Dennoch sollten Sie sich vorher über die Vor- und Nachteile informieren und dann eine Entscheidung treffen, inwieweit diese Themen für Sie relevant sind.

  • Klare und umfassende Informationen zum Datenschutz in der DSGVO.
  • Videoüberwachung ist, mit Einhaltung der Vorgaben, möglich.
  • Speicherung von Videodaten ist möglich.
  • Schutz von öffentlichen und auch privaten Bereichen wird gewährleistet.
  • Bei Verstößen gegen die DSGVO drohen hohe Bußgelder.
  • Teilweise wird nicht klar deutlich, was erlaubt ist und was nicht.

Fazit: Informieren Sie sich umfangreich zur Kameraüberwachung nach DSGVO

Die DSGVO ist nicht nur in den Bereichen des Datenschutzes allgemein ein wichtiges Thema. Auch die Kameraüberwachung ist in ihrer Bedeutung nicht zu unterschätzen. Damit Sie gegen keine Vorgaben verstoßen und keine hohen Bußgelder tragen müssen, ist es daher wichtig, sich umfassend zu informieren oder auch beraten zu lassen.

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