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Rechtslage: Videoüberwachung auf Privatgrundstück, öffentlichen Plätzen und gewerblichem Firmengelände

Maplin ÜberwachungskamerasSollten Sie sich überlegen, das eigene Haus mit Videokameras auszustatten, um einen gewissen Schutz gegenüber Einbrechern zu erlangen, sollten Sie sich mit der Rechtslage auskennen. Denn nicht jede Kamera ist an jeder Stelle des Hauses wirklich erlaubt. Generell gibt es genügend Fallstricke, wenn Sie eine Videokamera aufhängen. Gerade wenn sich der Nachbar über diese Anbringung ärgert, kann dies zu furchtbaren Streits vor Gericht führen. Was ist erlaubt – was ist verboten? Diese Frage sollten Sie sich im Vorfeld stellen. Eine Antwort darauf erhalten Sie im folgenden Ratgeber zur Videoüberwachung Rechtsgrundlage.

Wie sieht die Anbringung der Kamera aus?

Rechtslage: Videoüberwachung auf Privatgrundstück, öffentlichen Plätzen und gewerblichem FirmengeländeImmer wieder kommt die Frage auf, ob eine Videoüberwachung erlaub ist oder nicht. Dient die private Videoüberwachung als Beweismittel? Zuletzt wurde diese Frage vor Gericht geklärt, als es um die Form der Dashcams ging. Dabei handelt es sich um eine Videoüberwachung im Straßenverkehr. Die Dashcam ist rechtswidrig, kann aber in begründeten Fällen auch als Beweismittel genutzt werden. Dabei ist aber schwer erkennbar, wann eine Videoaufnahme als begründet wichtig gilt und wann nicht. Was ist erlaubt – was ist verboten?

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Grundsätzlich dürfen Sie Kameras am eigenen Haus oder auf dem Firmengelände anbringen. Solange es Ihr Privatbesitz ist, ist das Anbringen von Überwachungskameras vollkommen legitim. Sie können sogar ein Privatgrundstück Hinweisschild aufstellen, welches Diebe zusätzlich warnen soll. Während die Videoüberwachung auf dem Firmenparkplatz oder auf dem privaten Gelände für Aufnahmen sorgt, hilft solch ein Privatgrundstück Hinweisschild, das Diebe den Einbruch vielleicht gar nicht erst versuchen – das ist ein Mittel der Psychologie.

Die Anbringung der Kamera ist aber immens wichtig. Generell können Sie schwenkbare oder feste Kameras anbringen, wobei feste Kameras immer sicherer in der Rechtslage sind. Denn Sie müssen bei einer Kamera immer das Persönlichkeitsrecht der Nachbarn wahren. Sollte die Kamera versehentlich zum Nachbar schwenken oder sollte dieser den Eindruck haben, dass Aufnahmen von seinem Garten gemacht werden würden, dann kann er Ihnen diese Kamera zu Recht verbieten. Die Kamera sollte also fest angebracht werden und so aufgestellt werden, dass der Nachbar nicht gefilmt werden kann. Eine illegale Videoüberwachung anzeigen könnte der Nachbar, wenn oben genannte Dinge nicht eingehalten werden.

Kriterium Hinweise
Art der Kamera Schwenkbare oder feste Kamera
Anbringung der Kamera Nur das eigene Grundstück darf gefilmt werden
Fehlerquellen Schwenkbare Kameras können den Eindruck machen, dass Nachbarn gefilmt werden
Tipp Hinweisschilder anbringen

Wie sieht die Videoüberwachung Rechtslage genau aus?

Die Videoüberwachung Rechtslage ist eindeutig geregelt. Sie dürfen auf einem Firmengelände oder auf einem privaten Grundstück eine Kamera aufstellen. Zunächst sollten Sie das sogenannte Persönlichkeitsrecht der umliegenden Parteien wahren. Das bedeutet, dass die Kamera niemals auf den Nachbarn gerichtet sein darf. Auch dürfen keine öffentlichen Plätze oder öffentlichen Zuwege gefilmt werden. Das Persönlichkeitsrecht sieht vor, dass jeder Mensch selbst bestimmen darf, welche Filmaufnahmen von ihm gemacht werden. Wenn Sie also öffentliche Wege filmen, dann kann es passieren, dass Menschen gefilmt werden, die solch eine Videoüberwachung nicht wünschen.

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Tipp! Diese Regel gilt schon dann, wenn Sie nur Attrappen zur Videoüberwachung aufstellen. Sollten Kameraattrappen auf das Grundstück vom Nachbarn zeigen, so kann dieser Nachbar den Eindruck erhalten, dass Sie Ihn filmen – und schon kann er die illegale Videoüberwachung anzeigen.

Die aktuelle Rechtslage beschäftigt sich aber nicht nur mit den Nachbarn und öffentlichen Plätzen. Es ist auch wichtig zu erwähnen, was mit den Personen geschieht, die absichtlich Ihr Grundstück oder Ihr Firmengelände besuchen. All diese Personen machen dies aus freien Stücken – auch für diese Personen gilt das Persönlichkeitsrecht. Damit diese Personen aber nicht illegal gefilmt werden, gilt eine Hinweispflicht. Die Videoüberwachung und Hinweispflicht wird so umgesetzt, dass Sie ein Hinweisschild auf dem Privatgrundstück oder auf dem Firmengelände anbringen. Auf diesem Hinweisschild muss stehen, dass Sie die Umgebung filmen. Somit haben Sie die Personen informiert und Ihnen eine Wahl gegeben, ob Sie das Grundstück betreten oder nicht. Sollten Sie das Grundstück betreten, haben Sie somit eine Willenserklärung abgegeben und stimmen automatisch dem Filmen zu. Allerdings sollten Sie auch hier aufpassen, dass Sie keine Aufnahmen im Internet oder auf anderen Wegen veröffentlichen!

Interessant ist auch die Frage, was mit den Personen passiert, die nicht außerhalb des Hauses, sondern im Haus gefilmt werden. Gerade wenn Sie beispielsweise Mitarbeiter filmen, hat dies in der Vergangenheit immer wieder zu Diskussionen geführt. Viele Unternehmen haben Mitarbeiter heimlich gefilmt, was wiederum verboten ist und zu einer Strafe führen kann. Die Unerlaubte Videoüberwachung Strafe kann sehr hoch ausfallen. Was ist aber, wenn Sie auch das Haus vor Dieben oder anderen Straftaten sichern wollen? In diesem Fall sollten Sie Mitarbeiter oder Personen immer darauf hinweisen! Wenn Sie beispielsweise einen Babysitter oder eine Putzfrau engagieren, müssen diese der Videoüberwachung ausdrücklich und im besten Falle schriftlich zusagen. Erst dann können Sie die Videoüberwachung privat durchführen. Achten Sie also darauf, wenn Sie eine Smart Home Videoüberwachung einrichten!

Tipp! Wenn Sie Kinder filmen, ist dies meist nur bis zum 14. Lebensjahr erlaubt, ohne dass die Person rechtlich gegen Sie vorgehen kann. Das Filmen von Kindern im Schlaf ist somit also erlaubt und gehört durch die Babycams auch zum normalen Alltag von Eltern. Aber irgendwann bewegen Sie sich auch hier auf einem dünnen Eis, wenn die Kinder älter werden.

Vor- und Nachteile der Videoüberwachung

  • private Videoüberwachung als Beweismittel nützlich
  • Videoüberwachung kann Straftaten verhindern
  • schon Hinweisschilder können Diebe abschrecken
  • aktuelle Rechtslage ist sehr streng und sollte genau eingehalten werden
  • hohe Strafen für falsche Durchführung der Videoüberwachung

Welche Strafen gibt es bei der Videoüberwachung, wenn sie unerlaubt ist?

Eine unerlaubte Videoüberwachung – sei es privat oder auf dem Firmengelände – kann hohe Kosten und Strafen mit sich bringen. Jede Person hat ein Persönlichkeitsrecht. Wird dieses Recht nicht eingehalten, können Personen auf Unterlassung und auf Schadensersatz klagen. Bei der Unterlassung fordert die betroffene Person, dass sämtliche bereits aufgenommene Videos gelöscht werden. Zudem gilt die Regel, dass ab sofort keine Videoüberwachung über seine Person an diesem Ort mehr durchgeführt werden darf. Sollte es dennoch passieren, können wiederum höhere Strafen folgen.

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Im zweiten Schritt kann die Person Schadensersatz fordern. Wie hoch diese Summe für den Schadensersatz ausfällt, richtet sich immer an die Schwere der Tat und wird womöglich vor Gericht entschieden. Allerdings sollten Sie bei der Videoüberwachung aufpassen. Ist die heimliche Videoüberwachung strafbar? Ja! Und von dieser sollten Sie dringend Abstand nehmen. Private Videoüberwachung als Beweismittel nutzen ist möglich, allerdings sollten Sie Videoüberwachungen auch immer direkt an die Polizei übergeben. Sollten Sie die Aufnahmen von Dieben beispielsweise veröffentlichen, so können auch die Diese Sie nachträglich auf Schmerzensgeld und Unterlassung verklagen. Und somit würden Sie für einen Einbruch in Ihr Haus den Dieb nachträglich noch bezahlen müssen. Eine Tatsache, die Sie vermeiden sollten!

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Rechtslage: Videoüberwachung auf Privatgrundstück, öffentlichen Plätzen und gewerblichem Firmengelände
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Kommentare und Erfahrungen

  1. Thomas Knappe am 12. Februar 2019

    Der Artikel ist recht gut , nur wenn ich eine Kamera anbringen möchte ist es ja aus ein bestimmten Grund bei mir z.b. Kommt immer wieder gartenwerkzeuge , Eier aus dem Hühnerstall, Motorsägen einfach weg ! Es ist traurig das man sein eigenes hab und gut nicht wirklich schützen kann weil ja auch die Polizei viel zu viel zu tun hat und solche grade kleinen Starftaten nicht oder selten aufgeklärt werden . Ich wollte auch nun mittlerweile ein zwei Kameras aufstellen , aber unter solche Voraussetzungen ist es ja fast ne Straftat dies zu tun zumal ich an zwei Grundstücke Ende wie soll man da ein Schild aufstellen? …….

    Antworten
  2. Jürgen Jung am 17. März 2019

    Die Darstellung des Regelwerks ist okay. Leider wird es nicht umgesetzt/durchgesetzt.
    Lokalen Datenschutzbeauftragten angesprochen: Weitergereicht an den Landesbeauftragten Hannover: Es wurde nach Aktenlage entschieden, trotz Fotos: Es ist okay.
    Rechtsanwälte mit diesem Sachgebiet gibt es anscheinend nicht in Winsen … nur im Elfenbeinturm der Juristerei.

    Antworten
  3. Birgit Hardt am 8. September 2019

    Da mein Auto bereis mehrfach beschädigt wurde, habe ich eine Kamera aus meinem Wohnzimmerfenster auf meinen angemieteten Autostellplatz davor ausgerichtet und ein Hinweisschild angebracht „Dieser Bereich wird Videoüberwacht“. Ist dies erlaubt?

    Antworten
    • Kriminalberatung.de am 12. Dezember 2019

      Hallo,

      ist das ihr privater Grund?

      Ihr Team von Kriminalberatung.de

      Antworten
  4. Meier Karola am 29. Januar 2020

    Guten Tag, mein Nachbar filmt unsere gemeinsame Einfahrt. Die Kamera filmt die gesamte Einfahrt, d. h. meinen Weg zu meinem PKW und auch die vor dem Haus gelegene Strasse und die Bürgersteige auf beiden Seiten. ist das erlaubt?
    Grüße
    Karola Meier

    Antworten
    • Kriminalberatung.de am 10. Februar 2020

      Hallo,

      leider nicht.

      Ihr Team von Kriminalberatung.de

      Antworten
  5. Marcell A. am 22. Februar 2020

    Hallo, ich möchte mein rein privates Grundstück überwachen, da wir im Aussenbereich wohnen. Das Grundstück ist nicht umfriedet und auch nicht mit Einfahrtstoren versehen.Wie konkret muss das Hinweisschild für die Video Überwachung aussehen?

    Antworten
    • Kriminalberatung.de am 4. März 2020

      Hallo,

      es tut uns leid, aber wir führen hier keine Rechtsberatung durch. Das wollen wir nicht, dürfen wir auch nicht.

      Ihr Team von Kriminalberatung.de

      Antworten
  6. ut am 2. März 2020

    Hallo,

    wir sind Anwohner in einer Privatstrasse. diese ist auch als solche gekennzeichnet. Sie gehört offiziell den Bewohnern dieser Strasse. Da es ein Durchgang ist, wird der Weg von vielen Spaziergängern genutzt. Es kopmmt nun häufiger vor, dass Spaziergänger mit Hund dort gewisse Hinterlassenschaften zurücklassen. Da meine Frau und ich voll berufstätig sind, kriegen wir solche Leute schlecht zu fassen. Ich hatte nun die Idee ein Schild am Zaun anzubringen, dass es eine Videoüberwachung gibt und auch eine Kamera mit Bewegungssensor anbringen. Wäre das ok, da es sich ja um einen Privatweg handelt?

    Antworten
    • Kriminalberatung.de am 4. März 2020

      Hallo,

      es tut uns leid, aber wir führen hier keine Rechtsberatung durch. Das wollen wir nicht, dürfen wir auch nicht.

      Ihr Team von Kriminalberatung.de

      Antworten
  7. Hartei am 2. April 2020

    Hallo zusammen,

    ich werde im Moment vom Nachbarn gefilmt.
    Fest installiert in einer Holzkiste verborgen.
    Was passiert den wenn man das ganze Equipment im Beisein vom Nachbar einfach an sich nimmt.

    Körperlich traut der sich nicht einzuschreiten!

    Und dann zur Polizei damit und anzeige?

    Antworten
  8. Taengo am 13. September 2020

    Hallo
    Im finde Seite gut. Nun habe ich 2 Fragen
    1. An einem Privatgelände sin am Grundstückrand Kameras mit Rundumerfassung angebracht. Es führt eine öffentlicher Weg vorbei.
    Muss ein Hinweis auf Überwachung angebracht sein?
    Ist eine Rundumkamera am Grundstücksrand überhaupt erlaubt?
    2. In Einkaufscenter sind Kameras aber kein Hinweis. Wo kann ich mich dazu beschweren?
    Mit freundlichen Grüssen
    Taneng

    Antworten
    • Kriminalberatung.de am 2. November 2020

      Hallo,

      vielen Dank für Ihre Fragen. Im Detail würden wir diese an dieser Stelle nicht beantworten wollen und verweisen an das örtliche Ordnungsamt, die diese beantworten kann.

      Ihr Team von Kriminalberatung.de

      Antworten
  9. siggi am 7. Dezember 2020

    Mein Nachbar hat über meinem Grundstück verlaufend einen eingetragenen
    flächenmäßig begrenzten Zugang zu seinem Grundstück. Der Zugang wird
    von mir ebenfalls genutzt. Der Nachbar benutzt absichtlich und willkürlich
    außerhalb des Zugangs mein Grundstück. Ich möchte eine Videokamera
    installieren, um seine unzulässige Grundstücksnutzung nachzuweisen bzw.
    ihn zur ordnungsgemäßen Zugangsnutzung anzuhalten.

    Antworten
  10. Um Al Quwain am 3. März 2021

    Ich habe eine Kamera installiert, welche nur mein Grundstück und die Grenzen zum Nachbarn erfasst, da dieser schon mehrfach Sachbeschädigungen auf meinem Grundstück verübt hat. Die Anzeigen wurden immer mit der Begründung der Geringfügigkeit eingestellt. Nun soll ich die Kamera wieder entfernen da er sich beobachtet fühlt. Was habe ich als mehrfach Geschädigten überhaupt für Möglichkeiten. Der Nachbar beschädigt meine Pflanzen in einer Tour und ich darf nicht einmal mein eigenes Grundstück überwachen.

    Antworten
  11. Martin am 4. Mai 2021

    Mein Garage grenzt direkt an den Weg eines verkehrsberuhigten Bereichs. Leider wird sie als Hundetoilette missbraucht.
    Darf ich eine Kamera anbringen die 20 cm des Weges filmt (also keine Köpfe/Gesichter)?
    Welche anderen Möglickeiten bieten sich sonst?(freundliche Schilder helfen leider nicht)?

    Antworten
    • Kriminalberatung.de am 15. Mai 2021

      Hallo,

      öffentliche Wege dürfen nicht gefilmt werden.

      Ihr Team von Kriminalberatung.de

      Antworten
  12. MR am 25. Juni 2021

    Hallo, unser Nachbar hat seit Oktober 2020 eine 360 grad Videokamera in 3,80 m Höhe an seiner Grundstücksgrenze so angebracht, dass er damit einen Teil unseres Hofes und den gesamten Nebeneingang überwachen kann. Wir können die Kamera von unserem Grundstück aus voll sehen . Eine zweite 360 grad Kamera hat er an der Vorderseite seines Wohnhauses ebenso hoch angebracht. Damit kann er unseren Vordereingang und die öffentliche Straße überwachen. Was können wir tun ? Darf er das ? Die örtliche Polizei macht nichts . Welche Gesetze gibt es und treffen die auch für Attrappen Kameras zu.

    Antworten
    • Kriminalberatung.de am 2. Juli 2021

      Hallo,

      es tut uns leid, aber eine rechtliche Beratung können wir nicht liefern.

      Ihr Team von Kriminalberatung.de

      Antworten
  13. Eufy am 24. August 2021

    Hallo ich würde meine Haus gerne mit Videoüberwachung ausstatten und Frage mich jetzt wie es genau mit der Beschilderung aussieht. Ist es egal wie groß das Schild ist und wo ich es anbringe?

    Antworten
    • Kriminalberatung.de am 25. August 2021

      Hallo,

      das würden wir beim örtlichen Ordnungsamt einmal erfragen.

      Ihr Team von Kriminalberatung.de

      Antworten
      • Mahei am 3. April 2022

        Ja das ist schon traurig hier in Deutschland. In England hat fast jeder seine CCTV angebracht und es sind schon soviele Verbrechen dadurch aufgeklärt worden, oder sigar im Anlauf verhindert. Was hier nicht alles verboten ist, ist einfach ein zu starker Eingriff in seine eigene Privatsphäre, die durch unberechtigte Personen und Verbrecher zu oft unbeachtet und überschritten wird. Zeit die Rechtslage drastisch zu ändern, zumal ja auch die Aufnahmen immer wieder gelöscht werden, wenn man keinen Vorfall erkennen kann. Und wer nichts zu fürchten hat, den stören die Cams nicht. Sonst dürfte man in England überhaupt nicht rumlaufen oder fahren. Dort gibt es an jeder Ecke eine und nach ein paar Tagen denkt man an diese garnicht mehr und so geht es auch den Verbrechern.

        Antworten
        • Pet am 14. Juli 2023

          Ja, ich bin da voll bei Ihnen. Unser Vermieter hat auch schon mehrfach Pflanzen beschädigt und ich kann NICHTS zu tun, außer auszuziehen, weil ich es eben einfach mal nicht beweisen kann. Und eine Kamera darf ich nicht (sinnvoll) aufstellen, weil ich sonst eine Straftat begehe und dann bin ich hier schneller fristlos auf der Straße, als ich fristlos sagen kann.

          Antworten
  14. Jens am 13. August 2023

    An meinem Haus verläuft ein schräger öffentlicher Gehweg. Meine Kamera würde (ihn egal wie ich sie einstelle) mit aufnehmen. Ist es erlaubt, einen nachgeschaltenen Filter über die Aufnahme zu legen, so daß dieser Bereich z.b. nur geschwärzt aufgezeichnet wird?

    Antworten
  15. Oller 62 am 17. Januar 2024

    Wir haben in einem 2 Familienhaus die EG Wohnung mit Garten und Zaun gemietet.
    Jetzt haben wir festgestellt das in unserer Abwesenheit sich immer wieder
    fremde Personen auf unserer Mietsache befinden und unsere Pflanzen beschädigen.
    Seit dem wir 2 Kameraattrappen angebracht haben die nur auf unsere Mietsache ausgerichtet sind und nicht einmal den Zaun oder gar Personen ausserhalb des Gartens erreichen, ist Ruhe.
    Jetzt vordert uns unser Vermieter auf diese zu entfernen.
    Was kann ich tun?

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