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Ratgeber: Was tun bei Cyber Mobbing…?

Ein Thema mit teils schweren Folgen für die Opfer und was uns vermutlich zunehmend beschäftigen wird.

Mobbing ist ein Begriff für Psychoterror und üble Nachrede überall dort, wo Menschen aufeinander treffen – am Arbeitsplatz, in der Schule, im Sportverein, Gefängnis etc.

Cyber-Mobbing (Computer- oder internetbezogenes Mobbing) hat im Prinzip dieselben Tatbestände nur unter Zuhilfenahme vorwiegend von „Sozialen Netzwerken“ und des Internet wie zum Beispiel „Facebook“ , „Wer-kennt-wen“ etc.

Das Ziel ist jeweils das Gleiche: Hänseleien, Bloßstellen, Beleidigen, Herabwürdigen, Schikanieren und artverwandte Handlungen.

Die Anlässe hierfür können sein:

  1. Besser/schlechter gekleidet als Andere.
  2. Anderes Verhalten
  3. Religiöse oder politische Zugehörigkeiten
  4. Gesellschaftlicher Status
  5. Mehr oder weniger Erfolgreich als Andere usw.usw

Persönliche Beleidigungen unter uns Menschen sind ja nicht neu.

Neu dabei ist die Anonymität des Internet und die Zuhilfenahme von Mobiltelefonen mit Foto- und Videoeigenschaften. Die Technik senkt ganz offensichtlich die Hemmschwellen der Täter/-innen.

Cybermobbing ist kein Kinderspiel und eine neue Form von Gewalt – so schreibt die Bundesanstalt für Sicherheit in der Informationspolitik (www.bsi.de) siehe dazu die Grafik des BSI.

Wer sind die Opfer?

Jugendliche, junge Erwachsene und Erwachsene sind gleichermaßen betroffen. Ca. 12 % der befragten Internetbenutzer, die in mindestens in einem Sozialen Netzwerk aktiv sind, waren in diesem Zusammenhang schon Opfer von Mobbing und sexueller Belästigung. Dabei soll es sich vorwiegend um weibliche Nutzer im Alter zwischen 14 und 29 Jahren handeln. (Quelle: bsi). Ausführlichere Zahlen finden Sie in der KIM- und JIM-Studien unter www.mpfs.de

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Cybermobbing ist kein eigener Straftatbestand! Dennoch kann Cybermobbing viele Straftatbestände erfüllen

Beispiele für Straftatbestände:

  • Beleidigung,
  • die üble Nachrede oder Verleumdung,
  • Nötigung,
  • Bedrohung,
  • Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen,
  • Gewaltdarstellung
  • etc.

Wie kann ich mich vor Cybermobbing schützen?

Nachfolgend einige Beispiele:

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  1. Möglichst wenig persönliche Daten im Internet preisgeben
  2. Niemals die vollständige persönliche Adresse nennen
  3. Möglichst keine oder wenige gut überlegte Bilder und Videos von sich selber ins eigene Profil eingeben
  4. Sicherheitseinstellungen beachten
  5. Den Privatbereich nicht für Jedermann freischalten

Wenn Sie diese Maßnahmen berücksichtigen, schützen Sie sich dadurch auch ein Stück weit vor Schad-Software bzw.Phishing-Attacken.

Als Hilfe bieten die Kriminalpolizeilichen Beratungsstellen u.a. die Broschüre „Medienkompetenz“ kostenlos an.

Wo es solche Beratungsstellen gibt, sagt Ihnen jede Polizeidienststelle auf Nachfrage.

Was tun, wenn ich Opfer vom Cybermobbing geworden bin?

Die Polizei empfiehlt dazu folgendes:

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  1. Nicht auf die beleidigen Nachrichten (SMS, Email, Facebook, Whatsapp, etc.) antworten. Es ist zwar nicht leicht, aber wird dringend empfohlen.
  2. Nichts löschen – alle Beweise sichern.
  3. Unbedingt sich jemanden anvertrauen, wie z.B. Freunde, Familie, Lehrer, oder wende Dich an „Die Nummer gegen Kummer“.Das Kinder- und Jugendtelefon in Deutschland ist eines der ältesten in der Welt. In Europa gibt es für die so genannten Child Helplines eine einheitliche kostenfreie Telefonnummer, die 116 111, die schon in 17 Ländern erreichbar ist, auch in Deutschland. Für Kinder und Jugendliche erreichbar zwischen 14 – 20 Uhr (Telefonnr.: 116111 oder 0800 / 111 0 333) und für Eltern steht ebenfalls ein kostenloser und anonymer Service bereit. Die Telefonnummer für Eltern lautet: 0800 / 1110550 und ist erreichbar von Montag – Freitag (9-11 Uhr) bzw. Dienstag und Donnerstag (17 – 19 Uhr).
  4. Bei gravierenden Fällen sollten Sie umgehend eine Anzeige bei der Polizei erstatten.

Welche Folgen kann Cybermobbing haben?

Opfer sind durch diese psychischen Belastungen häufig bedrückt, nervös oder auffällig schweigsam. Sie leiden unter Schlafstörungen, Ängsten, Depressionen und körperlichen Erkrankungen.

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Opfer erhalten keine Sozialkontakte beispielsweise durch fehlende Einladungen, wollen nicht mit öffentl. Verkehrsmitteln zur Schule fahren sondern von den Eltern gebracht werden und sind häufig in sich gekehrt und alleine.

Eltern und Schule

Wenn Eltern an ihren Kindern solche Opfersymptome bemerken und irgendeinen Bezug zur Schule/Schulgemeinde vermuten, sollten sie zwingend mit der Schulleitung und/oder den Lehrer/-innen in Kontakt treten.

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Die Polizei muss nicht zwingend erster Ansprechpartner sein.

Lehrer und Schule können bei der Problembewältigung sehr hilfreich sein und oft, das kennen wir ja aus anderen Konfliktfeldern, ist man nur gemeinsam erfolgreich.

Bedenken Sie aber, dass Lehrer/-innen nur mit Genehmigung der Eltern den Inhalt eines Schülerhandys einsehen dürfen. Sie dürfen bei Verdacht auf eine Straftat das Handy aber einziehen und sollten die zuständige Polizei informieren. Dass das Letztere von Lehrern/-innen jedoch getan wird, darf erfahrungsgemäß vorsichtig angezweifelt werden.

Aber für Lehrer/-innen gilt auch, dass Cybermobbing nicht totgeschwiegen werden darf und bei Verdacht als Tagesordnungspunkt zu einem Elternabend gehört.

Wenn nicht, bestehen Sie als Eltern darauf und auf die Protokollierung – Sie haben ein Recht darauf.

Dazu hilfreiche Hinweise unter www.klicksafe.de , www.lehrer-online.de , www.mobbing.seitenstark.de , www.nummergegenkummer.de u.a.

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