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Vorsicht Betrug: Fassadenhaien, Kanalsanierern …

Drückerkolonnen nutzen den Wandel der Zeit und alle Fälle ähneln sich in ihrem Ablauf.

Kaum noch jemand kommt an unsere Haustür und möchte einen Zeitschriftenvertrag o.ä. abschließen oder fragt uns, ob wir etwas gegen entlassene Strafgefangene oder Minderheiten haben.

Dafür werden uns heute Handwerksleistungen aus fast allen Gewerken an der Haustür angeboten – getreu dem Motto:

schlechte Arbeit für viel Geld

Ständige Beispiele, die fast jeder kennt, sind:

  • Hofkolonnen, die Garagenzufahrten teeren
  • Fassadenhaie, die Außenputze neu überarbeiten wollen
  • Dachsanierer, die vorhandene Ziegel oder Wellplatten mit Wasserstrahl reinigen und neu überstreichen wollen
  • Kanalsanierer, die außenliegende Abwasserrohre „kontrollieren“ und „sanieren“ möchten.

usw.

Alle genannten Arbeiten entstammen aus wichtigen Gewerken. Frage ist: wer führt sie aus?

Werden diese Arbeiten nicht fachgerecht ausgeführt, kommt es mit etwas Zeitverzug garantiert zu kapitalen Schäden am Gebäude.

Es kam bei Dachsanierern vor, dass die in ihrer unqualifizierten Art über die Dächer liefen und Dachpfannen oder Wellplatten kaputt getreten haben. Und spätestens beim nächsten Starkregen oder Schneefall wurde die Innendämmung nass und feuchte Stellen zeigten sich an der Decke oder die Sparren fingen an zu faulen.

Zudem empfiehlt es sich keineswegs, Dachpfannen von Moos und Sand mit einem Hochdruckreiniger „abkärchern“ zu lassen. Wenn es mit Unverstand gemacht wird ist die Gefahr groß, dass sich die Kanalrohre verstopfen und es im Gebäudeinneren zu einem Rückstau kommen kann.

Oft wird dies erst bemerkt, wenn die „reisenden Handwerker“ schon längst fort sind und Sie stehen dann mit dem Schaden alleine da.

Fassadenhaie…

Auch der „Hauptverband Farbe Gestaltung Bautenschutz“ warnt Hausbesitzer vor den Praktiken verschiedener Handwerks-Reisenden, die zu „besonders günstigen Bedingungen“ Beschichtungen von Hausfassaden anbieten.

» Mehr Informationen

Siehe hierzu Informationen unter (www.farbe.de).

Akquisiteure, Zeitungsinserate und Vertreter in Baumärkten versprechen z.Bsp. „Winterrabatt“ und „hohe Preisnachlässe“ wenn dafür das Haus hinterher als „Referenzobjekt“ zur Verfügung steht. Diese Angebote sind weitaus günstiger als die Angebote regionaler Handwerksunternehmen.

Das Thema „Kanalsanieren“ ist schon alleine wegen des Alters vieler Kanalrohre immer hochaktuell und die damit verbundenen Beschwerden bei Polizei und Behörden sind es auch.

In Hessen und in einigen anderen Bundesländern müssen bei allen an das öffentliche Kanalnetz angeschlossenen Gebäuden bis zu einem vorgegebenen Zeitpunkt die Abwasser führenden Kanalrohre auf Durchbruch und eingewachsenes Wurzelwerk überprüft werden.

Das ist auch wichtig und sinnvoll..!

Nun kommen aber die Drückerkolonnen auf den Plan.

Zunächst wird äußerst kostengünstig (manchmal für ganze Straßenzüge) das Abfahren der Kanalrohre mit einer Kamera angeboten. Dann werden den Eigentümern Bilder mit defekten Tonrohren und/oder stark eingewachsenem Wurzelwerk gezeigt, die aber vom Kanalrohr eines anderen Grundstückes stammen.

Somit wird Zeitnot erzeugt und der Entscheidungsdruck erhöht. Und Schwupps hat man einen Vertrag abgeschlossen und das „dicke Ende“ kommt wie so oft zum Schluss:

eine völlig überhöhte Rechnung durch unnötige und teils fehlerhafte Arbeiten!

Da können Ihnen leicht Kosten von bis zu 20.000,– Euro und mehr in Rechnung gestellt werden. Zeitungen und Fernsehsender haben schon oft davon berichtet.

Unser Rat dazu ist:

  1. Nehmen Sie bei Kanaluntersuchungen zu aller erst Kontakt zu Ihren Stadtwerken auf. In manchen Städten führen die Stadtwerke Kanaluntersuchungen selber aus. Oder erkundigen Sie sich dort nach empfohlenen Fachfirmen aus der Region.
  1. Lassen Sie Angebote dieser „reisenden Handwerkertruppen“ bei der lokalen Innung überprüfen oder besser noch, holen Sie sich ein Gegenangebot von einem örtlichen Fachbetrieb.
  1. Handeln Sie nie unter Zeitdruck. In der Regel hat niemand etwas zu verschenken.
  1. Wenn Sie dennoch mit solchen „reisenden Handwerkertruppen“ eine Arbeitsvereinbarung treffen möchten dann achten Sie wenigstens darauf, dass auf der Auftragsbestätigung Name und Adresse sowie Steuernummer der ausführenden Firma hervorgehen. Sehr zu empfehlen ist es, dass Sie diese Daten im Internet überprüfen. Das dauert nicht lange und kann zu überraschenden Erkenntnissen führen.
  1. Ein Wundermittel für Fassadenbeschichtungen gibt es nicht. Auch hier gilt der Grundsatz: Jeder Anstrich ist nur so gut wie sein Untergrund – und das muss sehr sorgfältig geprüft werden.
  1. Sind Sie bereits Opfer einer solchen „Dach- und Fassadenmafia“ geworden und haben die Schäden bzw. mangelhaften Arbeiten rechtzeitig entdeckt, dann verständigen Sie umgehend die Polizei. Die Vermutung liegt nahe, dass Sie Opfer eines so genannten „Leistungsbetruges“ geworden sind.

Möglichweise kann die Polizei diese „Handwerker“ noch ausfindig machen und zumindest die notwendigen Personalien feststellen. Ist das nicht der Fall haben Sie so gut wie keine Chancen mehr, Ihre Ansprüche vor einem Gericht geltend zu machen.

  1. Ein altes Dach neu eindecken zu lassen ist oft günstiger als Sie glauben. In jedem Fall ist es sinnvoller als alte Dachpfannen „abkärchern“ zu lassen bei all den Problemen die solche Arbeiten mit sich bringen können.

Fragen Sie dazu einen eingetragenen Dachdecker-Meisterbetrieb.

Nun wissen wir ja alle, dass auch eingetragene Meisterbetriebe, Innungsbetriebe o.ä. nicht immer das an Qualität abliefern, was wir als Kunden erwarten durften. Das kenne ich aus eigener Erfahrung. Aber dann haben Sie einen Ansprechpartner wo in einem Gespräch schon im Vorfeld vieles geklärt werden kann. Führt auch das zu keinem Ergebnis können Sie sich immer noch an eine Schlichtungsstelle ( Handwerkskammer, Innungsobermeister etc.) wenden, ohne gleich den Rechtsweg beschreiten zu müssen. Auch Klagen kosten Zeit und Geld – und ob die Gerichtsurteile dann immer die Zufriedenheit wieder herstellen darf auch bezweifelt werden. Kennen wir ja alle und Beispiele dafür gibt es genug.

Auch im Bundeskriminalblatt wurde bereits 1985 vor „betrügerischen Dach- und Fassadenbauunternehmen“ gewarnt und das BKA sowie die Landeskriminalämter um Informationen gebeten um Tatzusammenhänge in den Nachrichtenaustausch einzubeziehen (Quelle: Der Spiegel 15/1990).

Und trotz intensiver Aufklärungsarbeit der vergangenen Jahre fallen immer noch viele Hausbesitzer auf diese unlauteren Machenschaften herein.

In der Hoffnung, dass Sie nie Opfer solcher „Sanierer“ werden, verbleibe ich freundlichst Ihr Herbert Ittner.

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