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Sexueller Missbrauch

Beim sexuellen Missbrauch wird die Welt dunkel – eins der schwierigsten Präventionsthemen überhaupt!“

Und immer wieder hatten die Kinder ihren Peinigern vertraut !!!

Die Tat: Der sexuelle Missbrauch von Kindern ist eine Form der Kindesmisshandlung.

Im Strafgesetzbuch heißt es unter anderem: „Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter 14 Jahren vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen lässt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Da kann sich die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger nicht viel darunter vorstellen.

Laut Polizeilicher Kriminalstatistik des Bundes (PKS) wurden im Jahr 2007 12772 (2006: 12765)

Fälle wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern angezeigt und 106 Fälle wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern zur Herstellung und Verbreitung pornografischer Schriften gem. § 176a STGB. Wohlgemerkt, nur die angezeigten Taten.

(Quelle: www.bmi.bund.de) Die tatsächlichen Zahlen, wie so oft in den Kriminalstatistiken, wird wohl nie jemand genau ermitteln können. Dazu ist das Anzeigeverhalten, aus verständlichen Gründen oder nicht, zu unterschiedlich.

Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Soweit der Grundsatz.

Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig. (siehe dazu auch § 1631 BGB)

Wer sind die Täter ?

Es gibt darauf nur leichtfertig eine einfache Antwort und es sind aus den unterschiedlichsten Betrachtungsweisen (medizinisch, juristisch, psychologisch etc.) etliche Bücher und Gutachten darüber geschrieben worden.

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Es wird von ernst zu nehmenden Beobachtern angenommen, dass etwa ein Prozent der Männer pädophil veranlagt ist. In einem Fall wurde gar davon ausgegangen, a l l e Männer trügen diese Veranlagung in sich, hätten es aber unter Kontrolle. Wahrscheinlich eine gewagte These.

Häufig gelten Täter als krank oder es wird angenommen, daß sie Mädchen oder Jungen missbrauchen, weil sie keine befriedigende Beziehung haben.

Dies sind in der Regel aber nicht alleine die Ursachen für einen sexuellen Missbrauch. So genannte Veranlagungs- oder auch Triebtäter handeln aus einem inneren Zwang, einer Manie. Dies lässt sich offenbar nicht wirkungsvoll steuern und ist krankhaft.

Die Täter sind überwiegend Männer, oftmals solche, die das Kind kennt.

Aufarbeitung

Erschwerend für die Aufarbeitung kommt hinzu, dass

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1. …die Täter auch unter Berufsgruppen zu finden sind, die von Amts wegen solche Taten zu verfolgen oder Kinder und Jugendliche zu schützen haben; wenn auch nur in Einzelfällen. ( siehe dazu BAMS v. 1.6.2008: auch ein 53-jähriger dänischer Polizeichef, ein 43-jähriger Marineoffizier, ein Rentner mit 72 Jahren, pädophile Prister, ein 35-jähriger IT-Fachmann usw. usw.). Seit September 2009 ist auch ein deutscher SPD-Abgeordneter wegen des Besitzes von Kinderpornographie angeklagt. Man wird sehen, wie der Prozess ausgeht.

2. …Politiker, Psychiater, Psychologen, Kriminologen, etc. etc. sich nur dann mit öffentlicher Wahrnehmung und markigen Worten äußern, wenn wieder mal eine Frau oder ein Kind durch Täterhand sterben oder qualvoll leiden musste. Viel zu viele Menschen und Berufsgruppen nutzen diese Taten und das daraus resultierende Medieninterresse als Bühne für sich und ihre Zwecke. Schließlich lässt sich mit Strafprozessen von großer öffentlichen Wahrnehmung auch viel Geld verdienen.

3. …wir zwar praktizierten Täterschutz haben – aber immer noch keinen Opferschutz der es Wert wäre, so bezeichnet zu werden. Was nützt und hilft einem Opfer der Hinweis, dass es sich auf eigene Kosten, von einigen Ausnahmen mal abgesehen, einen Rechtsanwalt nehmen kann. Das klingt wie Hohn.

4. Und weiter kommt erschwerend hinzu, dass vorwiegend in ländlichen Bereichen oder Vorstadtgemeinden, die Opfer lieber zum Schweigen genötigt werden, als dass man ihnen Unterstützung gewähren und helfen würde, die Täter einer nachhaltigen Strafverfolgung zuzuführen. Sind die Täter doch oftmals „Gönner“ der Gemeinde. ( siehe dazu auch Ausgabe der Zeitschrift STERN Nr. 25/2007 ).

Gleichbedeutend in ihrer Gefährlichkeit stehen diesen Tätern diejenigen gegenüber, die aus Profitgier handeln: nämlich durch das Anbieten von kinderpornographischen Videos und Druckwerken.

Die Kinderpornografie ist eine der verabscheuungswürdigsten Formen des sexuellen Missbrauchs von Kindern zu nennen, hat aber eine der höchsten Steigerungsraten.

Aktuelle Berichterstattungen in seriösen Medien haben uns auch gezeigt, dass diese Täter in allen, vorwiegend aber in sogenannten gehobenen gesellschaftlichen Schichten, sitzen. Also auch Menschen, denen man von Amts wegen vertrauen können sollte.

Laut einer ernst zu nehmenden Studie werden damit weltweit mehr als 500 Milliarden Euro umgesetzt, in der Bundesrepublik sollen es nach dem letzten Kenntnisstand weit mehr als eine Milliarde Euro sein. Diese Zahlen sind jedoch nicht statisch und verändern sich täglich. Sie beinhalten auch ein hohes Dunkelfeld, so wie die Polizeiliche Kriminalstatistik auch. Die erfasst nämlich auch nur die bekannt gewordenen und angezeigten Straftaten.

In manchen Kriminalitätsbereichen, und da sind sich alle Fachleute einig, ist die Dunkelziffer das hundertfache der bekannten Taten.

Nach Erkenntnissen einer thailändischen Kinderschutzorganisation und eines thailändischen Staatsanwaltes zum Beispiel, werden dort Kinder vor Schulen gezielt fotografiert und die Bilder in einem Katalog zusammengestellt, der via Internet an potentielle Kunden in der ganzen Welt verbreitet wird.

Das world-wide-web beinhaltet mit seinen dauerhaft abrufbaren Angeboten eine Vielzahl virtueller Erotik- und Sex-Shops, die nur gegen Bezahlung mit Kreditkarten o.ä. nutzbar sind. Da die nationalen Gesetzte sehr unterschiedlich sind, handelt es sich dabei sehr oft um Angebote, die zwar in Deutschland strafbar sind, nicht aber in dem Land, in dem das „Angebot“ geparkt ist. Das Abrufen von Live-Bildern wird zunehmend beim sexuellen Missbrauch angewendet. Das Kind wird dann nach Anweisung vor laufender Kamera über das Netz missbraucht.

Der Blick auf den Markt zeigt, dass auch weitere Anbieter auf den Markt drängen um komplette Videos mit diesen erschreckenden Inhalten anzubieten.

Fazit

Die Sex-Industrie hat ebenso wie weite Teile der pädosexuellen Szene die technischen Möglichkeiten des Mediums Internet „ globale Verfügbarkeit, hohe Anonymisierung, Rechtslöcher durch unterschiedliche nationale Gesetzgebung“ sehr stark genutzt.

Ohne systematische Recherche, die Aufgabe einer entsprechend ausgestatteten Polizei ist, ist eine Nachprüfbarkeit solcher Hinweise nur bruchhaft möglich.

Die leichte Verfügbarkeit solcher kinderpornografischen Bilder, Texte und Videos sowie deren Austausch per geschütztem Dialog sind somit eine perverse Zeitbombe.

Nach wie vor ist die Polizei der kompetenteste und vertrauenswürdigste Partner im Kampf gegen solche gefährliche Geschäftemacher.

Wenn Sie irgendeinen Verdacht haben, gehen Sie vertrauensvoll zu Ihrer zuständigen Polizei. Dort wird man Ihnen einen Termin mit einer kompetenten Ansprechpartnerin zeitnah geben. Auf fast allen Polizeidienststellen gibt es mittlerweile sehr gut ausgebildete Beamtinnen zu deren Job es gehört, auch mit Kindern gefühlvoll zu reden.

Damit Sie mich richtig verstehen:

Die Polizei muss nicht zwangsläufig die erste Ansprechadresse sein. Das können durchaus aus Ärzte, Anwälte, Kinderschutzbund, Wildwasser, Mädchenberatung oder ähnliche Institutionen sein, die Sie auch im örtlichen Telefonbuch finden.

Aber bedenken Sie: ohne Polizei sollte man so ein schwieriges Verfahren nicht beginnen. Nur die Polizei ist kompetent in der Beweisführung und der qualitativ hochwertigen Sicherung von Tat- und Situationsspuren.

Und bedenken Sie noch eins: als Opfer sind Sie in der Beweispflicht.Unterschätzen Sie daher nicht das Risiko schwacher oder gar untauglicher Sachbeweise. Wann und wie erkenne ich überhaupt, ob meinem Kind etwas angetan wurde?

Fachleute nennen als Warnsignale folgende Symptome: plötzliche Angst vor Erwachsenen, Kontaktlosigkeit und keine Freundschaften mehr, erkennbare Angstzustände, plötzliche Schulschwierigkeiten, Schlafstörungen, Bettnässen, Sprachstörungen und Bauchschmerzen etc.

Ratschläge gibt es viele. Aber Ratschläge können nicht jede erdenkliche Situation und nicht das Empfinden eines jeden Menschen berücksichtigen. Also können nur allgemein gültige Hinweise gegeben werden.

Als Jugendliche/r oder Erwachsene/r muss ich nachts nicht alleine durch einsame Straßen nach Hause gehen. Schon gar nicht, wenn ich Alkohol getrunken habe. Statt des letzten Glases Wein/Bier kann ich mir eine Taxe bezahlen, die mich sicher nach Hause bringt. In vielen Städten gibt es auch Frauen-Taxis. Das gilt übrigens für Erwachsene und in Urlaubsländern auch.

Pünktlichkeit: sprechen Sie mit Ihrem Kind darüber wie wichtig es ist, daß Zeit-Absprachen eingehalten werden. Nur so können Sie zeitnah reagieren und verlieren nicht unnötig Zeit, falls Ihrem Kind wirklich etwas passiert ist.

Üben Sie Notfallsituationen mit Ihrem Kind. Lernen Sie mit dem Kind, laut zu schreien um auf sich aufmerksam zu machen. Das hört sich vielleicht lustig an, ist aber gar nicht so einfach wie man glauben mag.

Kleinkinder dürfen auf Spielplätzen, in Schwimmbädern, Festzelten/Kirmesplätzes etc. nicht unbeaufsichtigt bleiben; auch nicht für kurze Zeit.

Nehmen Sie sich Zeit für Ihr Kind um mit ihm über seine Erlebnisse zu reden und geben sie ihm das Gefühl, über alles reden zu dürfen.

Auf dem Weg zum Kindergarten/Schule muss das Kind sogenannte Rettungsinseln kennen. Das sind Häuser, Geschäfte oder Orte, wo das Kind vertrauensvoll hingehen kann, wenn es Angst hat oder sich bedroht fühlt. Dazu gehört, daß Sie mit Ihrem Kind den Schulweg üben, und daß die Kinder diese Rettungsinseln kennen.

Videofilme, Computerspiele u.a. können Angst machen. Lassen Sie sich nicht von harmlosen Titeln beirren und reden Sie mit Ihren Kindern darüber.

Bei schulpflichtigen Kindern/Kindergartenkindern gilt auf jeden Fall, daß Sie bei einem Verhaltensverdacht mit der Lehrkraft oder dem Kiga-Personal über Ihre Vermutung reden.

Elternabende sind dafür da, daß man wichtige Dinge bespricht. Nehmen Sie an solchen Abende die Lehrkräfte in die Pflicht und vereinbaren Sie einen telefonischen Rückruf, falls Ihr Kind mal nicht zum Unterricht kommt. Dazu gehört natürlich, daß das Kind kein notorischer –Zuspätkommer- ist und sich auch sonst verlässlich gezeigt hat. Und lassen Sie das Thema auf der Tagesordnung vermerken.

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